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Schutz vor Gewaltdarstellungen - wann, wenn nicht jetzt?
Veröffentlicht am: 15:44:08 14.03.2009
Schutz vor Gewaltdarstellung - wann, wenn nicht jetzt?
Norbert Hochreutener, Nationalrat (BE)
Der schreckliche Amoklauf in Süddeutschland erinnert uns mit aller Brutalität daran, dass die Prävention solcher Gewalttaten eine hohe Priorität hat, auch wenn die Ursachen offenbar noch nicht ausreichend bekannt sind. Eine Schiene der Prävention ist der Schutz Jugendlicher vor Gewaltdarstellungen und Gewaltverherrlichung. Dazu hat die CVP konkrete Vorschläge gemacht. Bundesrat und Parlament schieben aber die Sache auf die lange Bank.
In zwei Vorstössen forderte Ständerat Schweiger (FDP, ZG), dass das Pornografieverbot und insbesondere der Jugendschutz auch bei neuen Medien wie Internet und Handys durchgesetzt wird. Diese neuen Technologien schaffen eine Vielzahl von Möglichkeiten, bei denen es schwierig wird, an sich bestehende Verbote durchzusetzen. Bestehende Gesetze werden durch die technische Entwicklung ausgehebelt.
In zwei Motionen forderte ich, dass auch entsprechende Massnahmen gegen Gewaltdarstellungen ergriffen werden. In einer weiteren Motion schlug ich vor, Kinder und Jugendliche besser vor gewalttätigen Computerspielen – oft auch Killerspiele genannt - zu schützen. Die Mindestaltervorschriften der Hersteller sollen vom Staat für die Verkäufer als verbindlich erklärt werden. Damit könnte – analog zur Regelung bei alkoholischen Getränken – der Jugendschutz auch vom Richter durchgesetzt werden. Klare Verbote für den Verkauf von gewissen Ego-Shootern an Jugendliche unter 18 Jahren sind angezeigt.
Gesetze auch durchsetzen
Wenn wir wirklich etwas gegen Gewaltdarstellungen und damit etwas für die Gewaltprävention unternehmen wollen, brauchen wir griffige Gesetze. Die bestehenden Gesetze sind einerseits sehr schwammig formuliert und andererseits ist unklar, wer beim Internet wirklich dafür verantwortlich ist, dass Verbote auch eingehalten werden. Da kann die Polizei lange ermitteln und wenn es zum Prozess kommt, kann der Richter zum Schluss gelangen, es sei nicht klar gewesen, ob etwas wirklich verboten sei und überdies wisse man nicht, wer denn wirklich verantwortlich sei.
Es ist klar, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre knappen Ressourcen nicht da einsetzen, wo nichts erreicht wird. Deshalb habe ich die anderen Vorstösse durch eine parlamentarische Initiative "Rechtssicherheit bei der Internetkriminalität" ergänzt. Es soll klar geregelt werden, wer wann verantwortlich ist, wenn verbotene Inhalte auf dem Internet angeboten werden. So soll z. B. ein Host, welcher auf seinem Server Speicherplatz für individuelle Internetseiten zur Verfügung stellt, zwar nicht die ganzen Inhalte kontrollieren müssen - was kaum möglich ist - aber er müsste handeln, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird, dass auf seinem Server verbotene Dinge angeboten werden.
Taten statt Ausreden
Der älteste meiner Vorstösse stammt aus dem Jahre 2006. Bisher hat aber der Bundesrat nichts unternommen. Er verweist reichlich wirklichkeitsfremd immer darauf, dass ja grundsätzlich Gewaltdarstellungen verboten seien. Das betrifft aber erstens nur besonders grausame Darstellungen. Computerspiele können gar nicht erfasst werden, wie Gerichtsurteile zeigen. Zweitens fehlen spezielle Jugendschutzbestimmungen und drittens sind weder das Verbot noch die Verantwortung für seine Beachtung klar geregelt. Der Bundesrat würde seine Zeit besser dazu verwenden, etwas zu tun, statt sich Ausreden für sein Nichtstun auszudenken.
Selbstverständlich bin ich nicht naiv. Gewaltdarstellungen sind nur ein Faktor, der solche Verbrechen wahrscheinlicher machen kann. Andere Faktoren psychischer und sozialer Art tragen ebenfalls zu solchen Taten bei. Das sollte den Staat aber nicht daran hindern, dort einzugreifen, wo er dies rasch und wirksam tun kann. Es kann doch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche mit Gewaltdarstellungen überflutet und gleichsam spielerisch an Gewalt gewöhnt werden.
Letzte Aktualisierung 15:44:08 14.03.2009
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