Statuten der JCVP Bern

Allgemeine Bestimmungen
  1. Unter dem Namen Junge christlich-demokratische Volkspartei (JCVP) Kanton Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.
  2. Sitz der Partei ist Bern.
Zweck
  1. Die JCVP Kanton Bern ist eine politische Organisation, deren Mitglieder bestrebt sind, sich für die Anliegen, Interessen und Ideale der jungen Generation in der Gesellschaft einzusetzen.
  2. Die Mitglieder der JCVP Kanton Bern möchten das Leben der Gemeinschaft auf der Basis des christlichen Gedankengutes, demokratischer Grundsätze sowie nach den Grundsätzen der Solidarität und Subsidiarität aktiv mitgestalten. Christlich ist im kulturellen Sinne (christlich-abendländisch) zu verstehen. Die JCVP Kanton Bern ist religiös sowie konfessionell unabhängig und neutral.
  3. Die JCVP Kanton Bern will junge Menschen bei der Bildung eines politischen Bewusstseins unterstützen. Es ist ihr ein Anliegen, Jugendliche zu politischer Aktivität anzuspornen.
Verhältnis zu anderen politischen Organisationen
  1. Die JCVP Kanton Bern ist von der CVP des Kantons Bern unabhängig. Die JCVP möchte besonders die Anliegen der jungen Generation in das Bewusstsein der CVP Kanton Bern tragen.
  2. Die JCVP Kanton Bern ist von der JCVP Schweiz unabhängig.
  3. Die JCVP Kanton Bern ist bestrebt, bei der CVP des Kantons Bern und bei der JCVP Schweiz konstruktiv mitzuarbeiten.
  4. Der JCVP Kanton Bern steht es offen, sich bei weiteren politischen Organisationen zu engagieren.
Mitglieder und Sympathisanten
  1. Mitglieder der JCVP Kanton Bern unterstützen die Ziele und Grundsätze der Partei und zahlen Mitgliederbeiträge, welche maximal 30 Franken betragen. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme und die Mitgliederversammlung über Ausschluss von Mitgliedern. Die obere Altersgrenze für Mitglieder liegt bei 35 Jahren. Bei Austritt oder Ausschluss besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vermögen der JCVP Kanton Bern.
  2. SympathisantInnen der JCVP Kanton Bern unterstützen die Partei ideell und finanziell nach eigenem Gutdünken. Sie können an der Mitgliederversammlung ohne Stimm- und Wahlrecht teilnehmen. Für SympathisantInnen gibt es keine Altersgrenze.
Mitgliederversammlung
  1. Die Mitglieder treffen sich mindestens einmal pro Jahr zur Mitgliederversammlung auf Einladung des Vorstands oder wenn dies 25 Prozent der Mitglieder verlangen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Beschlüsse werden mit Ausnahme der Auflösung der Partei mit dem einfachen Mehr gefällt.
  2. Die Kompetenzen der Mitgliederversammlung umfassen: Wahl und Abberufung des Vorstands inkl. Präsidium, Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands, Festlegung der Mitgliederbeiträge, Ausschluss von Mitgliedern, Statutenänderungen. Die Auflösung der JCVP Kanton Bern muss von den anwesenden Mitgliedern mit Zweidrittelsmehrheit gutgeheissen werden.
Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Nur das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
  2. Der Vorstand hat alle Kompetenzen, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Insbesondere vertritt er die JCVP Kanton Bern nach aussen. Jede Entscheidung des Vorstands muss an die Mitgliederversammlung weitergezogen werden, wenn die Mehrheit des Vorstands oder 25 Prozent der Mitglieder dies verlangen.
  3. Der Vorstand kann seine Entscheide auch in e-mail-Sitzungen treffen, die von jedem Vorstandsmitglied gestartet werden können. Es wird darauf geachtet, dass jedes Vorstandsmitglied erreicht wird.
Finanzen
  1. Die Finanzen werden von einem Vorstandsmitglied verwaltet.
  2. Ausgaben über Fr. 150 müssen vom Vorstand genehmigt werden.
  3. Spesen werden gemäss separatem Spesenreglement vergütet.
  4. Für die Verbindlichkeiten der JCVP Kanton Bern haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder wird ausdrücklich ausgeschlossen.



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